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„Sie sind negativ aufgefallen.“/“Bei Ihrem Formular fehlt der Arbeitgeber.“

Orakelartig wirken manche behördliche Hinweise, die man teils auch von anderen gehört hat.

Bei Selbstständigen darf man nicht davon ausgehen, dass diese einen Arbeitgeber haben.

Ich kenne auch eine Person, die mit Sicherheit für viele ein Vorbild ist, denn sie ist sowohl selbstständig als auch festangestellt. (Doch da sie ihre Aufträge von einer festen Stelle zugewiesen bekommt, befindet sie sich in einer anderen Situation als jemand, der ein Portfolio über 20 Domains hat.)

Wo welche Bemerkungen fallen können

„Sie sind negativ aufgefallen.“

So etwas kann z. B. die Ausländerbehörde sagen, die sich etwas anders vorgestellt hat: höheres Einkommen etc.

 

„Bei Ihrem Formular fehlt der Arbeitgeber.“

Das Finanzamt darf sich bei Selbstständigen nicht darauf verlassen, dass bei jedem noch ein Arbeitgeber dazu kommt. Das mag vielleicht mal bei Bill Gates so gewesen sein.

 

Was ich bin bzw. was ich mag im Bereich Text/Lektorat/Website-Erstellung:
https://homeofficepfoten.de/wie-katzen-im-homeoffice-vieles-in-ein-bizarres-licht-tauchen/
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