Bescheide ohne Rechtsmittel-Möglichkeit erweisen sich im Nachhinein als illegal – man muss Jahre später zum Kläger werden

Manche Bescheide erfolgen wohl als Verzweiflungstat: Man hatte den Eindruck, der Beamte hätt‘ ne Flasche Sekt dazu getrunken, und ihm war das Dauergeglotze anderer zu fad. Als Notlösung greifen manche Gerichte zu brutalen Mitteln: Das D-Mark-Zeichen versteckt sich in solchen rechtsmittellosen Dokumenten – und um dieses wieder loszuwerden, musst du später klagen, wenn dich die … Bescheide ohne Rechtsmittel-Möglichkeit erweisen sich im Nachhinein als illegal – man muss Jahre später zum Kläger werden weiterlesen